Krankenzusatz-Versicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind laut Sozialgesetzbuch nur auf das Notwendige beschränkt - die Grundleistungen für Behandlungen. Wer mehr als die Standard-Behandlung wünscht, muss die Kosten dafür selbst tragen oder eine Krankenzusatzversicherung abschließen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind laut Sozialgesetzbuch nur auf das Notwendige beschränkt - die Grundleistungen für Behandlungen. Wer mehr als die Standard-Behandlung wünscht, muss die Kosten dafür selbst tragen oder eine Krankenzusatzversicherung abschließen.
Leistungen einer Krankenzusatzversicherung können z.B. folgende Bereiche umfassen:
- Zahnersatz und Zahnreinigung
- Ambulant
- Sehhilfen (Brille und Kontaktlinsen)
- Heilpraktiker und alternative Heilbehandlung
- Vorsorge
- Krankentagegeld
- 1- oder 2 Bettzimmer im Krankenhaus
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