Glasversicherung
Scherben bringen nicht immer Glück
Als Ergänzung zur Hausratversicherung kann eine Glasversicherung sinnvoll sein, wenn Sie große und/oder teure Glasflächen haben.
Was ist versichert?
Versichert ist der Glasbruch - unabhängig davon, ob Sie den Schaden selbst verursacht haben oder fremde Personen.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind insbesondere Oberflächenschäden wie Kratzer, Flecken oder „blind“ gewordene Isolierverglasungen.
Welche Gegenstände sind versichert?
Versichert sind insbesondere Gebäude- und Mobiliarverglasungen eines Hauses oder einer Wohnung, z.B. von Fenstern, Türen, Wintergärten, Lichtkuppeln, Aquarien/Terrarien, Glaskeramik-Kochfeldern.
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Nicht versichert sind insbesondere Beleuchtungskörper, Hohl- und Trinkgläser oder optische Gläser (Objektive, Fernrohre, Mikroskope)
Wichtiger Hinweis für Mieter?
Haben Sie einen Glasschaden in dem von Ihnen gemieteten Haus oder in der gemieteten Wohnung verursacht, tritt Ihre Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht ein, da Glasbruchschäden dort meist ausgeschlossen sind.
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