Pallas Versicherung AG

Tierhalter- Haftpflicht

Insbesondere für Halter von Hunden und Pferden ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung unerlässlich, in einigen Bundesländern ist die sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hunde und Pferde sind über eine Privat-Haftpflichtversicherung NICHT versichert. Als Halters eines Tieres haften Sie nach Gesetz (§ 833 BGB) immer in voller Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen für das Verhalten Ihres Tieres, auch wenn Sie kein Verschulden trifft.

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