Solvency II

Allgemeines

Solvency II ist ein Projekt der Europäischen Union, das im Wesentlichen die Harmonisierung des Versicherungsaufsichtsrechts verfolgt. Seit 1. Januar 2016 ist dieses neue Aufsichtsregime in Deutschland und Europa in Kraft. Ziel ist, die Aufsicht über die Versicherungsbranche in den Ländern der Europäischen Union stärker zu koordinieren, zu harmonisieren und damit einheitliche Wettbewerbsstandards im Versicherungssektor des europäischen Binnenmarktes zu schaffen. Auch wenn die Pallas Versicherung AG (Pallas) als sog. Captive-Versicherer der Bayer-Gruppe nicht in einem echten Wettbewerb zu traditionellen Versicherungsgesellschaften steht und der dem neuen regulatorischen Umfeld innewohnende Verbraucherschutzgedanke für die Pallas nur bedingt relevant ist, finden die entsprechenden Regeln gleichwohl auch auf die Pallas Anwendung.  
Alle Versicherer sind nach den neuen Regeln verpflichtet, jedes Jahr über ihre Solvabilität und Finanzlage in einem sog. (Solvency and Financial Condition Report, SFCR) zu berichten. Im Mittelpunkt steht dabei die Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) und die Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement, MCR) an den jeweiligen Versicherer. Die entsprechenden Berichte der Pallas finden sie hier:

Ermittlung der Solvenzquoten

Ermittelt werden die betreffenden Werte mittels komplexer versicherungsmathematischer Modellrechnungen, die unter Zugrundelegung bestimmter Annahmen versuchen, sämtliche für die Pallas und ihr Geschäftsmodell relevanten Risiken zu berücksichtigen. Dies sind insbesondere versicherungstechnische Risiken und operationelle Risiken sowie Risiken, die sich aus der Anlage der Prämieneinnahmen auf dem Kapitalmarkt ergeben können.  
Die aus den o.g. Modellrechnungen resultierende sog. Bedeckungsquote – auch Solvency-II-Quote oder SCR-Ratio genannt – drückt aus, wie stark die Kapitalanforderungen, die bei Eintritt eines extremen Szenarios (z.B. Katastrophenschaden im Rahmen der von Pallas gezeichneten Versicherungsverträge, Kapitalmarktkrise) entstehen können, durch Eigenmittel der Pallas gedeckt sind. Wenn die Solvency-II-Quote mindestens 100 Prozent beträgt, ist gewährleistet, dass die Pallas ihre Verpflichtungen auch in einer solchen außergewöhnlichen Krisensituation vollumfänglich erfüllen kann. Liegt die Bedeckungsquote darunter, kann die Pallas grundsätzlich nach wie vor ihre aktuellen und künftigen Verpflichtungen erfüllen. Es müsste lediglich Maßnahmen ergriffen werden, um wieder eine Bedeckungsquote von über 100 Prozent zu erreichen. Über diesen Prozess wacht für alle in Deutschland zugelassenen Versicherer die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)