Glasversicherung
Glasversicherung
Scherben bringen nicht immer Glück
Als Ergänzung zur Hausratversicherung kann eine Glasversicherung sinnvoll sein, wenn Sie große und/oder teure Glasflächen haben.
Was ist versichert?
Versichert ist der Glasbruch - unabhängig davon, ob Sie den Schaden selbst verursacht haben oder fremde Personen.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind insbesondere Oberflächenschäden wie Kratzer, Flecken oder „blind“ gewordene Isolierverglasungen.
Welche Gegenstände sind versichert?
Versichert sind insbesondere Gebäude- und Mobiliarverglasungen eines Hauses oder einer Wohnung, z.B. von Fenstern, Türen, Wintergärten, Lichtkuppeln, Aquarien/Terrarien, Glaskeramik-Kochfeldern.
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Nicht versichert sind insbesondere Beleuchtungskörper, Hohl- und Trinkgläser oder optische Gläser (Objektive, Fernrohre, Mikroskope)
Wichtiger Hinweis für Mieter?
Haben Sie einen Glasschaden in dem von Ihnen gemieteten Haus oder in der gemieteten Wohnung verursacht, tritt Ihre Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht ein, da Glasbruchschäden dort meist ausgeschlossen sind.
Vergleichsrechner
Pallas bietet auch in diesem Zusammenhang einen Vergleichsrechner an, der von einem Dienstleister der Pallas, der Firma blau direkt GmbH & Co. KG (blau direkt) bereitgestellt wird. Mit dem Aufruf des Vergleichsrechners verlassen Sie die Webseite der Pallas und eine Beratung im Sinne des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts erfolgt nicht. Sollten Sie gleichwohl eine Beratung wünschen, setzen Sie sich bitte mit Pallas direkt in Verbindung.
Bevor Sie den Vergleichs-/Tarifrechner nutzen können, bitte wir Sie den nachfolgenden Datenschutzhinweis, Haftungsausschluss sowie die Erst-/Kundeninformation zu lesen und zu bestätigen, diese Informationen zur Kenntnis genommen, akzeptiert und heruntergeladen zu haben:
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